Aban­don­recht

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Das Aban­don­recht bezeich­net das Recht eines Gesell­schaf­ters einer GmbH, sei­nen Anteil an der Gesell­schaft zur Ver­fü­gung zu stel­len, anstatt der Nach­schuss­pflicht nach­zu­kom­men. Dies jedoch nur bei der unbe­schränk­ten Nachschusspflicht.

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