Abbau­fä­hig­keit von Kosten

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Die Abbau­fä­hig­keit von Kos­ten ist ein Anzei­ger für die Dau­er oder den Zeit­raum, in wel­cher ein Betrieb bestimm­te Kos­ten bezah­len muss. Eine vor­he­ri­ge Aus­wer­tung der Abbau­fä­hig­keit von Kos­ten ist zudem sehr nutz­brin­gend, falls ein Betrieb mit nega­ti­ven Ein­la­gen zurecht­kom­men muss, wie z.B. bei einem Personalabbau.

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