Die Abbaufähigkeit von Kosten ist ein Anzeiger für die Dauer oder den Zeitraum, in welcher ein Betrieb bestimmte Kosten bezahlen muss. Eine vorherige Auswertung der Abbaufähigkeit von Kosten ist zudem sehr nutzbringend, falls ein Betrieb mit negativen Einlagen zurechtkommen muss, wie z.B. bei einem Personalabbau.