Abbe­ru­fung

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Der Ter­mi­nus Abbe­ru­fung stammt vom Gesell­schafts­recht. Bei­spiels­wei­se kön­nen Geschäfts­füh­rer einer GmbH oder OHG, sowie Mit­glie­der eines AG Vor­stands oder eines Auf­sichts­rats abbe­ru­fen wer­den. Bei der Abbe­ru­fung kann in die­sem Zusam­men­hang auch der Liqui­da­tor erwähnt werden.

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