Eine Abfindung stellt eine einmalige zu zahlende, monetäre Entschädigung dar, die dem Arbeitnehmer nach Ausscheiden aus dem Unternehmen ausbezahlt wird. Gründe für eine Abfindung liegen meist in einer vertraglichen Vereinbarung oder aufgrund mehrjährigen Firmentreue, im Sinne einer Loyalitätszahlung, was jedoch stark von der jeweiligen Firmenpolitik abhängig ist.
Gerade bei Führungskräften oder höheren Managementpositionen sind Abfindungen üblich. In die Kritik geraten sind hierbei vorwiegend Top Manager aus der Finanzbranche, die nebst sehr hohen Bonuszahlungen auch sehr hohe Abfindungen erhalten haben.
Die Schwierigkeit liegt vor allem darin zu beurteilen, ob die Leistung auch der entsprechenden Person zugeordnet werden kann — Im Sinne von, war der Beitrag während der Anstellung für die Unternehmung positiv oder negativ zu werten. Gerade in schwierigen Zeiten, mit teilweise mehreren Stellenwechseln, lässt sich diese Leistungsbeurteilung immer schwieriger nachvollziehen und daraus resultierend, auch immer schwieriger die Abfindung zu begründen.
Bei Kapitalgesellschaften hat die ausgeschiedene Person (Gesellschafter) immer Anspruch auf seinen Anteil der Vermögenswerte (Gewinnvortrag inkl. stiller Rücklagen). Hierfür kommt eine Abwicklungsbilanz zum Einsatz. Sie bilanziert alle Geschäftsvorfälle zum Zeitpunkt des Austritts und dient somit als Rechengrundlage.