Abfin­dungs Steuer

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Abfin­dung Steu­er: Weil die Abfin­dung abga­ben­pflich­tig ist, wird eine abbe­zahl­te Abfin­dung meist ver­öf­fent­licht. Der Steu­er­be­ra­ter oder das Finanz­amt kann Aus­kunft geben, wie viel Steu­er bei einer Abfin­dung zu bezah­len ist.

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