Abgabenordnung (AO): Die Reichsabgabenordnung von 1919, die bis zum 1.1.1997 in Kraft war, wurde durch die Abgabenordnung (AO) ersetzt. Die Abgabenordnung (AO) resümiert in einem Gesetz alle abgabenrechtlichen Vorschriften und beinhaltet eine generelle und aktuelle Regelung des allgemeinen Steuergesetzes. Die Weise, auf welcher die Steuer zu bezahlen ist, wird in der Abgabenordnung (AO) reguliert, während die anderen Steuerrechten ob und welche Steuer zu bezahlen sind festlegen.
Die Abgabenordnung reguliert auch die Ordnung des Abgabewesens, die Rechte aus dem Steuerschuldverhältnis, die Einrichtung der Finanzverwertung, die Realisierung von Besteuerungsverfahren, das Steuerstrafverfahren und die Rechtsmittel gegen finanzamtliche Verfügung. Häufig kommt es vor, dass die Abgabenordnung (AO) als das Hauptgesetz der Besteuerung angesehen wird, das grundsätzlich den Prinzipien der Rechtssicherheit und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung dient, und als ein Mittel dazu verwendet, einen geeigneten Ausgleich zwischen den Belangen der Steuerverwaltung und der Steuerpflichtigen zu erreichen.