Anspruchs­grup­pen (Stake­hol­der)

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Der Stake­hol­der auch Teil­ha­ber ist eine Per­son oder eine Grup­pe, die ein Inter­es­se an Pro­zes­sen oder Abläu­fen hat, wel­che defi­niert wer­den über die tech­ni­sche Regel ISO 10006.
Das sind alle Per­so­nen und Grup­pen ohne die das Unter­neh­men auf­hö­ren wür­de zu existieren.
Anspruchs­grup­pen, die als exter­ne Stake­hol­der gelten:
  • sind Lie­fe­ran­ten
  • Kun­den
  • Gläu­bi­ger
  • Fremd­ka­pi­tal­ge­ber
  • Kon­kur­ren­ten
  • der Staat und
  • die Gesell­schaft

Inter­ne Stake­hol­der sind:

  • Mit­ar­bei­ter
  • Mana­ger
  • Eigen­tü­mer

Das Prin­zip ist die Basis und Erwei­te­rung des Shareholder-Value-Ansatzes.
Es gibt pri­mä­re Stake­hol­der, wel­che einen hohen Ein­fluss- und einen gerin­gen Wir­kungs­grad haben. Die sekun­dä­ren Stake­hol­der haben einen gerin­gen Ein­fluss eben­so eine gerin­ge Wir­kung und die Key-Stake­hol­der einen gerin­gen bis hohen Ein­fluss und eine hohe Wirkung.

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