Detail­han­del

Unter­stüt­ze uns, indem du den Arti­kel teilst. Vie­len Dank! 

Von den ver­schie­den­ar­tigs­ten Ein­tei­lungs­mög­lich­kei­ten (Grup­pie­rung nach der Bran­che, nach geo­gra­phi­schen Gesichts­punk­ten, nach den Trä­gern des Han­dels usw.) wäh­len wir die für die wei­te­ren Bespre­chun­gen wich­ti­ge Unter­schei­dung zwi­schen Gross­han­del und Detailhandel.

Detail­han­del (auch Ein­zel­han­del oder Klein­han­del genannt) liegt vor, wenn die vom Gross­han­del oder direkt vom Pro­du­zen­ten bezo­ge­ne Ware unmit­tel­bar an den Kon­su­men­ten ver­kauft wird. Beim Detail­han­del sind beson­ders die Auf­ga­be des Men­gen­aus­gleichs und die Sor­ti­ments­funk­ti­on sehr augenfällig.

Für die Unter­schei­dung zwi­schen Gross­han­del und Detail­han­del ist nicht die Umsatz- oder Betriebs­grös­se mass­ge­bend, son­dern ledig­lich die Tat­sa­che, ob die Lie­fe­run­gen an Wie­der­ver­käu­fer, Wei­ter­ver­ar­bei­ter und Gross­ver­brau­cher erfol­gen oder ob die Ware an die letz­ten Ver­brau­cher ver­kauft wird. Sowohl im Gross­han­del wie im Detail­han­del gibt es Gross­be­trie­be und Kleinbetriebe.

Über den Autor: