gelie­fert ab Kai

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Der Begriff “gelie­fert ab Kai” kommt aus dem inter­na­tio­na­len Han­del. Der Eng­li­sche Begriff hier­zu lau­tet: Deli­ver­ed Ex Quay oder kurz (DEQ)

Sie beschreibt eine inter­na­tio­nal ver­wen­de­te Han­dels­klau­sel für die Waren­lie­fe­rung über See/Binnengewässer oder bei mul­ti­mo­da­lem Trans­port. Hier­mit ist auch die Schiffs-Ent­la­dung auf den Kai im Bestim­mungs­ha­fen mit eingeschlossen.

Die Klau­sel besagt aus­ser­dem, dass der Expor­teur erst lie­fert, wenn die Ware dem Impor­teur am Kai des benann­ten Bestim­mungs­ha­fens ver­füg­bar gemach wird. Alle Kos­ten und Gefah­ren wer­den bis dahin durch den Expor­teur sel­ber getragen.

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