Welche Ansprüche hat der Käufer bei einer mangelhaften Lieferung?
Mit gewissen Einschränkungen hat der Käufer die Wahl zwischen folgenden Ansprüchen.
a) Wandelung, worunter man die Rückgängigmachung des Vertrages Der Käufer gibt die Sache (nebst dem inzwischen daraus gezogenen Nutzen) zurück und verlangt die Rückerstattung des bereits bezahlten Preises samt Zinsen sowie Ersatz allfälligen Schadens.
b) Minderung, das heisst Ersatz des Minderwertes der Ware infolge der Mängel. Der Vertrag bleibt bestehen, aber der Verkäufer vergütet dem Käufer den durch die Mangelhaftigkeit der Ware bedingten Wertunterschied, gewöhnlich in der Form eines Preisnachlasses, eines Rabattes auf dem Rechnungsbetrag.
Der Verkäufer muss sich nur dann auf Wandelung einlassen, wenn der Umfang der Mängel eine solche rechtfertigt. Auch wenn der Käufer auf Wandelung klagt, steht es dem Richter frei, bloss Ersatz des Minderwertes zu zusprechen, wenn die Umstände eine Rückgängigmachung des Kaufes nicht rechtfertigen.
c) Eine Ersatzlieferung kommt naturgemäss nur bei vertretbarer Ware, nur beim Gattungskauf in Frage. Der Käufer stellt dem Verkäufer die beanstandete Ware zur Verfügung und verlangt die unverzügliche Lieferung einwandfreier Ware. Im Platzgeschäft muss sich der Verkäufer Wandelungs- oder Minderungsansprüche nicht gefallen lassen, wenn er sich zu sofortiger Ersatzlieferung und Ersatz der Kosten bereit erklärt.